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BigBlueButton sicherer einstellen/nutzen

BigBlueButton sicherer einstellen/nutzen

Fanden früher die Schülerstreiche im Klassenzimmer statt, so geschehen diese in Zeiten des Fernunterrichts in den angesetzten Videokonferenzen der Lehrkräfte. Dies ist kein Problem einer bestimmten Plattform, sondern generell bei allen Systemen möglich. Doch fühlt(e) man sich als Lehrende(r) gegenüber solchen Situationen im Klassenraum gut vorbereitet - in Seminar und Uniausbildung waren Störungen des Unterrichts immer ein Thema - so betritt man in einer digitalen Video-Unterrichtsstunde Neuland. Mit folgenden Einstellungen lässt es sich mit BigBlueButton sicherer arbeiten.

Für diesen neuen negativen Trend gibt es bereits treffende Bezeichnungen, nämlich „Onlineunterricht crashen“ oder „Zoombombing“. In der Presse verbreiteten sich natürlich auch schnell extreme Beispiele solcher digitaler Unterrichtsstörungen, bei denen auch strafrechtliche Aspekte auftraten. Lehrkräfte wurden rausgeschmissen und Fremde verbreiteten sexuelle oder rechtsradikale Inhalte an die Schülerschaft. So weit wird und muss es mit BigBlueButton nicht kommen, wenn man folgende Dinge beachtet.

 

Wie kommt es dazu, dass Fremde in meine Konferenz gelangen?

Dies ist nicht etwa eine Fehlfunktion oder eine Sicherheitslücke von BigBlueButton, sondern einzig und allein darauf zurückzuführen, dass die Links zu Videokonferenzen oder Besprechungen für den Unterricht öffentlich bekannt gegeben werden und mehr oder weniger offen fremde Personen aufgefordert werden, in den Unterricht zu kommen und diesen zu sabotieren. Sind also Fremde in der eigenen Konferenz, wurden aus dem Umfeld der Schüler oder von ihnen selbst der Zugangslink verbreitet.

Abhilfe: Videokonferenzen können so gebucht werden, dass die Teilnehmer nicht automatisch in die Konferenz hinzugefügt werden. Die Einstellung "Moderator entscheidet, ob der Gast beitreten kann" ist dafür maßgeblich. Sie muss bei der Buchung erfolgen, denn während der Konferenz ist eine Umstellung nicht mehr möglich. Hat man Angst davor, eine Anmeldung zu übersehen, kann während der Konferenz über das Hamburgermenü rechts oben (drei Punkte) aktiviert werden, dass eine Audiowarnung oder Popup den wartenden Teilnehmer ankündigt.

 

Welche weiteren Einstellungen gibt es, um die Sicherheit zu erhöhen?

Eine ganze Menge. Dazu benötigt man den mächtigen Einstellungsmodus "Teilnehmerrechte beschränken". Er ist während der Konferenz immer erreichbar und hinter dem kleinen Zahnrädchen der Teilnehmerliste zu finden. Dort gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen:

  1. Webcam freigeben: Mit Aktivierung dieser Funktion werden die Webcams aller Gäste sofort deaktiviert und können von ihnen auch nicht mehr aktiviert werden. Die Cam des Moderators bleibt jedoch an und wird als einzige dargestellt, sowohl für den Moderator selbst als auch für die teilnehmenden Gäste.
  2. Nur Moderatoren sehen Webcams: In dieser Einstellung können die Gäste zwar ihre Cam aktivieren, sehen aber selbst nur ihr eigenes Bild und das des Moderators. Die Kamerabilder aller anderen werden den Gästen nicht angezeigt. Mit dieser Einstellung kann man auch die natürliche Ablenkung durch die Bildübertragung der Klassenkameraden untereinander auf ein Minimum beschränken. Die Kinder sehen einander einfach nicht, aber die Lehrkraft sieht alle. Auch neugierigen Eltern, die neben ihren kleinen Sprößlingen gerne den Unterricht mitverfolgen, bleibt so der Blick auf die anderen Kinder verwehrt. ;-)
  3. Mikrofon freigeben: Wird diese Funktion gesperrt, ist es für die Gäste nicht mehr möglich, die Mikrofone zu nutzen. Diese lassen sich von ihnen auch nicht mehr aktivieren, während der Moderator dies schon kann.
  4. Öffentliche Chatnachrichten senden: Wenn aktiviert, ist der Chat für die Gäste zwar sichtbar, aber sie können nichts hineinschreiben, Moderatoren hingegen können den Chat immer nutzen.
  5. Private Chatnachrichten senden: Hier kann man unterbinden, dass sich Gäste untereinander in privaten Chats austauschen. Der Moderator hingegen ist von den Gästen immer mittels privaten Chat ansprechbar. So können trotzdem Fragen an die Lehrkraft gestellt werden, ohne dass es die Klassenkameraden mitbekommen.
  6. Geteilte Notitzen bearbeiten: Die geteilten Notitzen können von den Gästen bei Deaktivierung durch den Moderator zwar noch gelesen werden, aber nicht mehr bearbeitet.
  7. Andere Teilnehmer in der Teilnehmerliste sehen: Mit dieser Funktion kann man bestimmen, ob den anderen Teilnehmern die komplette Gästeliste angezeigt wird, oder nicht. Wenn deaktiviert, sehen Gäste nur ihre eigene Anmeldung und den Moderator. Eingedrungene Fremde können damit auch nicht "echte" Schülernamen aus der Liste erfahren, um sich fortan mit deren Namen unberechtigt einzuloggen und die Lehrkraft damit zu täuschen. Auch neugierigen Eltern bleibt verwehrt, wer denn heute bei der Konferenz vielleicht fehlt oder nicht.

 

Was tun, wenn es schon passiert ist?

Im ewigen Wettlauf zwischen Schülern und Lehrkräften war man schon einmal nur zweiter Sieger und die eigenen Kids versuchen immer wieder, den eigenen Onlineunterricht zu sabotieren? Man traut es zwar seinen Spezialisten in der Klasse zu, kann ihnen aber das Fehlverhalten nicht nachweisen? Dann hilft nur noch folgendes:

  • Eine Nutzungsordnung ist bereits unterschrieben, die so ein Verhalten untersagt.
  • Auch den Kindern wurde eingeschärft, dass die Anmeldeinformationen keinesfalls weitergegeben werden dürfen.
  • Jedes Kind muss sich mit seinem Vornamen und einem Zahlencode anmelden, welche nur dem betreffenden Kind bekannt gemacht wurde, z.B. Maxi 371. Den Code erfahren die Kinder vorher von der Lehrkraft vertraulich und dieser könnte sogar für jede Konferenz geändert werden. Muss er auch, wenn die Teilnehmerliste für Gäste einsehbar ist.
  • Die Lehrkraft erwartet bei der Anmeldung den korrekten Code hinter dem Vornamen und lässt andernfalls den wartenden Teilnehmer nicht zu.
  • Wollen sich nun Störer einloggen, müssen sie bei der Anmeldung nicht nur den Vornamen des Klassenkameraden wissen, dessen Account sie zur Tarnung benutzen, sondern auch seinen Zahlencode für diese Sitzung. Kennen sie diesen, kennt man nun die "Quelle". Nur das Kind, das seinen eigenen Code kennt, hat den Zugangslink verbreiten können. Eine Sanktionierung ist nun bedeutend einfacher.

 

Wenn die Störung mehr als ein Scherz war

Für den Fall, dass strafrechtliche Tatbestände erfüllt wurden, gilt es, Beweise zu sichern (Screenshots, Teilnehmerliste, Komplette URL der Konferenz) und die Tat konsequent zur Anzeige zu bringen. Die Schulleitung ist dabei unbedingt in Kenntnis zu setzen, ebenso die Schulaufsicht.

Grundsätzlich kommen unter anderem die folgenden Straftatbestände in Betracht:

  • § 185 Beleidigung
  • § 186 Üble Nachrede
  • § 187 Verleumdung
  • § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte
  • § 184i Sexuelle Belästigung
  • § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • § 202a Ausspähen von Daten
  • § 303b Computersabotage

 

Bei Lehrkräften, die diese Einstellungsmöglichkeiten nutzen können und Fehlverhalten der Schüler strikt verfolgen, werden sich digitale Unterrichtsstörungen schnell wieder einstellen. Wie in allen Belangen gilt: Der oder die Täter suchen sich immer die leichteren Opfer. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, üben Sie doch mal miteinander "Onlineunterricht-Crashing abwehren" am Feierabend. Es wird Ihnen Spaß machen. ;-)

 

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